Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der BigAlfred6x6 Schuon GbR, Keltenweg 14, 73557 Mutlangen (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung des Expeditionsfahrzeugs „Big Alfred“ sowie zugehöriger Module, Ausstattung und ergänzende Beratungsleistungen.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung des Fahrzeugs und der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Mieter gibt durch Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail ein unverbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Vermieters (per E-Mail oder postalisch) zustande.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise werden individuell auf Anfrage vereinbart. Die konkreten Mietkonditionen, einschließlich Mietpreis, Kaution und etwaiger Zusatzkosten, werden im jeweiligen Mietvertrag festgehalten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).
Die Zahlung der Miete erfolgt gemäß den im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen. Eine Kaution ist vor Übergabe des Fahrzeugs bzw. des Wohncontainers zu hinterlegen. Die Kaution wird nach Rückgabe in einwandfreiem Zustand innerhalb von 14 Werktagen rückerstattet.
Der Vermieter stellt eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, Leistungszeitraum und USt-IdNr. (DE356389096) aus.
4. Mietgegenstand und Übergabe
Das Fahrzeug bzw. der Wohncontainer wird dem Mieter in einem vertragsmäßigen Zustand übergeben. Der Übergabeort wird individuell vereinbart und ist nicht auf den Standort in Mutlangen beschränkt. Bei der Übergabe wird ein detailliertes Protokoll mit Fotodokumentation erstellt, das den Zustand des Mietgegenstands und der Ausstattung dokumentiert. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel zu prüfen und diese unverzüglich zu melden.
Bei Vermietung des Komplettsystems oder der Zugmaschine umfasst die Übergabe eine Einweisung von 2–3 Stunden in alle Fahrzeug- und Kabinensysteme (Antrieb, Wasser, Strom, Heizung, Klimaanlage, Sanitär, Garage, Küche, Sicherheit).
5. Führerschein, Mindestalter und Bonität
Für die Anmietung des Komplettsystems (Chassis + Kabine) oder der Zugmaschine allein ist ein gültiger Führerschein der Klasse CE zwingend erforderlich. Der Originalschein ist vor der Schlüsselübergabe vorzulegen. Ohne Vorlage erfolgt keine Übergabe.
Für die stationäre Vermietung des Wohncontainers ohne Chassis ist kein Führerschein erforderlich.
Das Mindestalter für die Anmietung des Komplettsystems oder der Zugmaschine beträgt 25 Jahre. Für den Wohncontainer stationär wird das Mindestalter im Einzelfall abgestimmt.
Der Vermieter behält sich vor, im Einzelfall eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Der Mieter wird hierüber vorab informiert. Die Prüfung erfolgt DSGVO-konform.
5a. Mindestmietdauer
Komplettsystem (Chassis + Kabine): mindestens 14 Tage. Zugmaschine separat: mindestens 6 Monate; die separate Anmietung der Zugmaschine erfordert gesonderte Abstimmungen und detaillierte Angebotslegung und ist nur nach entsprechenden Umbauten möglich. Wohncontainer stationär: nach individueller Vereinbarung (Probewohnen ab 3 Nächte).
6. Nutzung und Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
Folgende Nutzungen sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters untersagt: Weitervermietung oder Überlassung an Dritte, Nutzung für Rennen oder Wettkampfveranstaltungen, Geländefahrten abseits befestigter Wege (soweit nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart), Fahrten außerhalb der vertraglich vereinbarten Regionen, bauliche oder technische Veränderungen am Fahrzeug oder an der Kabine.
7. Versicherung und Haftung
Das Fahrzeug (Zugmaschine) ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall wird im individuellen Mietvertrag festgelegt. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung entstehen.
Für die stationäre Kabinenvermietung ohne Chassis ist eine gültige Haftpflichtversicherung des Mieters erforderlich.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters, die während der Mietzeit im Fahrzeug oder im Wohncontainer aufbewahrt werden.
8. Rückgabe
Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort in dem Zustand zurückzugeben, in dem er übernommen wurde (normaler Verschleiß ausgenommen). Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Bei Fahrzeugvermietung: Das Fahrzeug ist innen und außen gereinigt, mit vollen Dieseltanks (720 L) und aufgefülltem Frischwassertank zurückzugeben, sofern im Mietvertrag nicht anders vereinbart. Grauwasserentsorgung bei Rückgabe ist durch den Vermieter inklusive.
9. Beratungsleistungen
Neben der Vermietung erbringt der Vermieter auf Anfrage individuelle Beratungsleistungen rund um Expeditionsfahrzeuge, Konfiguration und Logistik. Beratungsleistungen werden auf Stundenbasis oder als Pauschale abgerechnet. Die konkreten Konditionen werden vor Leistungsbeginn schriftlich vereinbart.
10. Stornierung und Rücktritt
Stornierungsbedingungen werden im individuellen Mietvertrag geregelt. Grundsätzlich gilt: Je früher eine Stornierung erfolgt, desto geringer fällt eine etwaige Stornierungsgebühr aus. Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien) sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Stornierungsgebühren anfallen.
11. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand: Dezember 2025